Geschwindigkeitsüberschreitungen und Bussentarife

Geschwindigkeitsüberschreitungen und Bussentarife​ in der Shweiz

Geschwindigkeitslimite

Auf der Autobahn gelten allgemein 120 km/h, auf Autostrassen 100 km/h, auf Haupt- und Nebenstrassen ausserhalb von Ortschaften 80 km/h und innerhalb von Ortschaften 50 km/h. Es können jedoch auch tiefere Geschwindigkeiten signalisiert werden. So kann beispielsweise auf Autobahnen zeitlich beschränkt oder auf gewissen Abschnitten auch Tempo 80 oder 60 signalisiert sein (hohe Verkehrsbelastung, hohe Schadstoffwerte, Baustelle, etc.). Innerorts findet man Tempo-30-Zonen sowie Begegnungszonen (Tempo 20) und ausserorts Tempo-70-Zonen.

Wer zu schnell fährt, muss mit folgenden Bussen und Strafen rechnen:

ÜberschreitungInnerorts Ausserorts Autobahn
1–5 km/h40.–40.–20.–
6–10 km/h120.–100.–60.-
11–15 km/h250.–160.–120.–
16-20 km/hVerzeigung240.–180.–
21–25 km/hVerzeigungVerzeigung260.–
über 25 km/hVerzeigungVerzeigungVerzeigung

Toleranzen – Sicherheitsabzug bei Geschwindigkeitsmessung

Von der gemessenen Geschwindigkeit wird bei einer Kontrolle eine Sicherheitsmarge abgezogen.Folgende Werte werden von der abgerundeten Zahl der Geschwindigkeitsmessung abgezogen:

Radarmessungen:

  1. 5 km/h bei einem Messwert bis 100 km/h
  2. 6 km/h bei einem Messwert von 101–150 km/h
  3. 7 km/h bei einem Messwert ab 151 km/h

Lasermessungen

  1. 3 km/h bei einem Messwert bis 100 km/h
  2. 4 km/h bei einem Messwert von 101–150 km/h
  3. 5 km/h bei einem Messwert ab 151 km/h

Stationäre Radarmessung in Kurven

  1. 10 km/h bei einem Messwert bis 100 km/h
  2. 14 km/h bei einem Messwert ab 101 km/h

Verwarnung und Entzug des Führerausweises

Zusätzlich sind bei grossen Überschreitungen folgende administrative Massnahmen vorgesehen:

Innerorts16–20 km/hVerwarnung
21–24 km/hmind. 1 Monat Entzug
25 km/h und mehrmind. 3 Monate Entzug
Ausserorts21–25 km/hVerwarnung
26–29 km/hmind. 1 Monat Entzug
30 km/h und mehrmind. 3 Monate Entzug
Autobahn26–30 km/hVerwarnung
31–34 km/hmind. 1 Monat Entzug
35 km/h und mehrmind. 3 Monate Entzug

Wiederholungsfall

Im Wiederholungsfall muss mit einer deutlich längeren Entzugsdauer gerechnet werden. Bei exzessiven Geschwindigkeitsüberschreitungen wird der Führerausweis in der Regel bis zur Abklärung von allfälligen Ausschlussgründen vorsorglich auf unbestimmte Zeit entzogen. Ausserdem wird die Fahreignung der betroffenen Person verkehrspsychologisch überprüft.

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