Geschwindigkeitsüberschreitungen und Bussentarife
Geschwindigkeitsüberschreitungen und Bussentarife in der Shweiz
Geschwindigkeitslimite
Auf der Autobahn gelten allgemein 120 km/h, auf Autostrassen 100 km/h, auf Haupt- und Nebenstrassen ausserhalb von Ortschaften 80 km/h und innerhalb von Ortschaften 50 km/h. Es können jedoch auch tiefere Geschwindigkeiten signalisiert werden. So kann beispielsweise auf Autobahnen zeitlich beschränkt oder auf gewissen Abschnitten auch Tempo 80 oder 60 signalisiert sein (hohe Verkehrsbelastung, hohe Schadstoffwerte, Baustelle, etc.). Innerorts findet man Tempo-30-Zonen sowie Begegnungszonen (Tempo 20) und ausserorts Tempo-70-Zonen.
Wer zu schnell fährt, muss mit folgenden Bussen und Strafen rechnen:
Überschreitung | Innerorts | Ausserorts | Autobahn |
---|---|---|---|
1–5 km/h | 40.– | 40.– | 20.– |
6–10 km/h | 120.– | 100.– | 60.- |
11–15 km/h | 250.– | 160.– | 120.– |
16-20 km/h | Verzeigung | 240.– | 180.– |
21–25 km/h | Verzeigung | Verzeigung | 260.– |
über 25 km/h | Verzeigung | Verzeigung | Verzeigung |
Toleranzen – Sicherheitsabzug bei Geschwindigkeitsmessung
Von der gemessenen Geschwindigkeit wird bei einer Kontrolle eine Sicherheitsmarge abgezogen.Folgende Werte werden von der abgerundeten Zahl der Geschwindigkeitsmessung abgezogen:
Radarmessungen:
- 5 km/h bei einem Messwert bis 100 km/h
- 6 km/h bei einem Messwert von 101–150 km/h
- 7 km/h bei einem Messwert ab 151 km/h
Lasermessungen
- 3 km/h bei einem Messwert bis 100 km/h
- 4 km/h bei einem Messwert von 101–150 km/h
- 5 km/h bei einem Messwert ab 151 km/h
Stationäre Radarmessung in Kurven
- 10 km/h bei einem Messwert bis 100 km/h
- 14 km/h bei einem Messwert ab 101 km/h
Verwarnung und Entzug des Führerausweises
Zusätzlich sind bei grossen Überschreitungen folgende administrative Massnahmen vorgesehen:
Innerorts | 16–20 km/h | Verwarnung |
21–24 km/h | mind. 1 Monat Entzug | |
25 km/h und mehr | mind. 3 Monate Entzug | |
Ausserorts | 21–25 km/h | Verwarnung |
26–29 km/h | mind. 1 Monat Entzug | |
30 km/h und mehr | mind. 3 Monate Entzug | |
Autobahn | 26–30 km/h | Verwarnung |
31–34 km/h | mind. 1 Monat Entzug | |
35 km/h und mehr | mind. 3 Monate Entzug |
Wiederholungsfall
Im Wiederholungsfall muss mit einer deutlich längeren Entzugsdauer gerechnet werden. Bei exzessiven Geschwindigkeitsüberschreitungen wird der Führerausweis in der Regel bis zur Abklärung von allfälligen Ausschlussgründen vorsorglich auf unbestimmte Zeit entzogen. Ausserdem wird die Fahreignung der betroffenen Person verkehrspsychologisch überprüft.